Informationen zur Erdbestattung
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Die Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und weitere Details legt die Friedhofsverwaltung fest. Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Gräber können gegenüber dem Wahlgrab nicht wieder erworben werden. Wahlgräber können an verschiedenen Stellen des Friedhofes sein. Sowohl am Wahlgrab, als auch am Reihengrab wird durch eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Nach Ablauf einer bestimmten Ruhezeit (zwischen 10 und 20 Jahren) besteht bei Wahlgräbern die Möglichkeit, dieses Nutzungsrecht zu verlängern. Bei weiteren Bestattungen muss die Ruhezeit eingehalten werden und das Nutzungsrecht dementsprechend nacherworben werden.
Wenn Sie Fragen zur Erdbestattung haben oder Kosteninformationen wünschen, fordern Sie bitte unsere Informationsunterlagen an.

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